Weitere Entscheidung unten: LSG Berlin-Brandenburg, 16.01.2012

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   LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - L 22 R 688/11   

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LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - L 22 R 688/11 (https://dejure.org/2011,2353)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.12.2011 - L 22 R 688/11 (https://dejure.org/2011,2353)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. Dezember 2011 - L 22 R 688/11 (https://dejure.org/2011,2353)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 254b SGB 6, § 255a SGB 6, Art 3 Abs 1 GG, Art 30 Abs 5 S 3 EinigVtrVbg, § 254d SGB 6
    Gesetzliche Rentenversicherung - Ermittlung des Monatsbetrags der Rente - Beitrittsgebiet - Bildung von persönlichen Entgeltpunkten Ost und einem aktuellen Rentenwert Ost - Herstellung einheitlicher Einkommensverhältnisse - sozialgerichtliches Verfahren - ...

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvL 3/00

    Beamtenbesoldung Ost I

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - L 22 R 688/11
    "Das Recht des Klägers ist nicht verletzt (dh: rechtswidrig beeinträchtigt), weil die Ungleichbehandlung (gemessen am materiellen Differenzierungskriterium des Gesetzes) auf einem vernünftigen Grund von hinreichendem Gewicht beruht (vgl BVerfGE 100, 138, 174; 101, 54, 101; 107, 218, 244).

    Die gesetzlichen Unterschiede sind auf die besondere Ausnahmesituation nach der Wiedervereinigung (vor dem Hintergrund des Staatsbankrotts der DDR) und der damit - auch im Bereich der Rentenversicherung - zu bewältigenden Gesamtaufgaben des Staates zurückzuführen (vgl BVerfGE 107, 218, 243).

    Auch in seiner Entscheidung vom 13. November 2008 (B 13 R 129/08 R, veröffentlicht in juris)wird vom BSG zwar eine fortschreitende Angleichung der Lebensverhältnisse zwischen den alten Bundesländern und dem Beitrittsgebiet gesehen, aber unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur "Beamtenbesoldung Ost" vom 12.Februar 2003 (BVerfGE 107, 218, 248 ff, 250)davon ausgegangen (a.a.O., Rn. 82 in juris),.

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 120/00 R

    Rentenanpassung zum 1. 7. 2000 nach der Inflationsrate - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - L 22 R 688/11
    Das durch die Rentenreform 1957 eingeführte Alters- oder Rentnerlohnprinzip (dazu und zur weiteren Entwicklung: BSGE 90, 11, 16 ff, 25 f = SozR 3-2600 § 255c Nr. 1 S 6 f, 16 f) hält das Rentenniveau (dynamisch) "in der Nähe" des Entgelts der aktiven Versicherten.

    Dadurch wird zum einen eine Überlastung der Arbeitgeber und der aktiven Versicherten verhindert und zum anderen gesichert, dass die Rentner "Ost" auch bis zur Herstellung einheitlicher Lebensverhältnisse an der Entwicklung der Löhne und Gehälter der aktiven Versicherten im Beitrittsgebiet nach dem Alterslohnprinzip teilhaben (vgl BSGE 90, 11, 26 = SozR 3-2600 § 255c Nr. 1 S 17; dazu auch: BSG SozR 4-2600 § 93 Nr. 2 RdNr 38; BSG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - B 4 RA 27/05 R, Umdruck RdNr 71, zur Veröffentlichung vorgesehen).".

  • BSG, 14.03.2006 - B 4 RA 41/04 R

    Ermittlung des Monatsbetrags der Rente - Beitrittsgebiet - Bildung von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - L 22 R 688/11
    Die Rentenformel gilt seit der Überleitung des SGB VI zum 01. Januar 1992 auch im Beitrittsgebiet, wobei nach den übergangsrechtlichen Sonderbewertungsvorschriften "Ost" - den §§ 254 b, 254 d und 255 a, 256 a SGB VI - besondere Entgeltpunkte (Ost) und ein besonderer aktueller Rentenwert (Ost) einzustellen sind (vgl. BSG, Urteil vom 14. März 2006, B 4 RA 41/04, veröffentlicht in juris).

    Das Bundessozialgericht (BSG) hat zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Anwendung eines aktuellen Rentenwertes (Ost) im Urteil vom 14. März 2006 (B 4 RA 41/04 R, veröffentlicht in juris) ausgeführt (dort Rn. 20, 21, 25):.

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 11/94

    Rentenüberleitung IV

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - L 22 R 688/11
    "Das Recht des Klägers ist nicht verletzt (dh: rechtswidrig beeinträchtigt), weil die Ungleichbehandlung (gemessen am materiellen Differenzierungskriterium des Gesetzes) auf einem vernünftigen Grund von hinreichendem Gewicht beruht (vgl BVerfGE 100, 138, 174; 101, 54, 101; 107, 218, 244).
  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95

    Schuldrechtsanpassungsgesetz

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - L 22 R 688/11
    "Das Recht des Klägers ist nicht verletzt (dh: rechtswidrig beeinträchtigt), weil die Ungleichbehandlung (gemessen am materiellen Differenzierungskriterium des Gesetzes) auf einem vernünftigen Grund von hinreichendem Gewicht beruht (vgl BVerfGE 100, 138, 174; 101, 54, 101; 107, 218, 244).
  • BSG, 13.11.2008 - B 13 R 129/08 R

    Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - L 22 R 688/11
    Auch in seiner Entscheidung vom 13. November 2008 (B 13 R 129/08 R, veröffentlicht in juris)wird vom BSG zwar eine fortschreitende Angleichung der Lebensverhältnisse zwischen den alten Bundesländern und dem Beitrittsgebiet gesehen, aber unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur "Beamtenbesoldung Ost" vom 12.Februar 2003 (BVerfGE 107, 218, 248 ff, 250)davon ausgegangen (a.a.O., Rn. 82 in juris),.
  • BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 32/02 R

    Zusammentreffen von Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung mit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - L 22 R 688/11
    Dadurch wird zum einen eine Überlastung der Arbeitgeber und der aktiven Versicherten verhindert und zum anderen gesichert, dass die Rentner "Ost" auch bis zur Herstellung einheitlicher Lebensverhältnisse an der Entwicklung der Löhne und Gehälter der aktiven Versicherten im Beitrittsgebiet nach dem Alterslohnprinzip teilhaben (vgl BSGE 90, 11, 26 = SozR 3-2600 § 255c Nr. 1 S 17; dazu auch: BSG SozR 4-2600 § 93 Nr. 2 RdNr 38; BSG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - B 4 RA 27/05 R, Umdruck RdNr 71, zur Veröffentlichung vorgesehen).".
  • BSG, 20.10.2005 - B 4 RA 27/05 R

    Zusammentreffen von Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung mit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - L 22 R 688/11
    Dadurch wird zum einen eine Überlastung der Arbeitgeber und der aktiven Versicherten verhindert und zum anderen gesichert, dass die Rentner "Ost" auch bis zur Herstellung einheitlicher Lebensverhältnisse an der Entwicklung der Löhne und Gehälter der aktiven Versicherten im Beitrittsgebiet nach dem Alterslohnprinzip teilhaben (vgl BSGE 90, 11, 26 = SozR 3-2600 § 255c Nr. 1 S 17; dazu auch: BSG SozR 4-2600 § 93 Nr. 2 RdNr 38; BSG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - B 4 RA 27/05 R, Umdruck RdNr 71, zur Veröffentlichung vorgesehen).".
  • BSG, 10.11.1998 - B 4 RA 32/98 R

    Postversorgung DDR - rentenwirksamer Arbeitsverdienst - Höchstbetragsregelung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - L 22 R 688/11
    Die übergangsrechtliche Sonderbewertungsvorschrift des § 254b Abs. 1 SGB VI stellt in Verwirklichung des Gleichbehandlungsgrundsatzes sicher, dass die Teilhabeberechtigung aus Beitrittsgebietszeiten unter Wahrung des Verhältnisses der im Beitrittsgebiet versicherten Arbeitsentgelte zum Durchschnittsentgelt der dort Beschäftigten im jeweiligen Kalenderjahr gewonnen wird (EP ); ebenso wird gewährleistet, dass das Systemversprechen gemäß den aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen der versicherten Beschäftigten im Beitrittsgebiet (aktueller Rentenwert ) erfüllt wird (vgl BSG SozR 3-2600 § 256a Nr. 2 S 7 f).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - L 22 R 478/11

    Wehrpflicht - Rentenberechnung - Beitrittsgebiet

    An dieser Rechtslage hat sich auch bis zum Rentenbeginn des Klägers 01. Juni 2004 nichts geändert, wie der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 15. Dezember 2011 (Az.: L 22 R 688/11) festgestellt hat.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.06.2012 - L 3 R 848/10

    Rentenanpassungen 2001, 2002, 2004 und 2009 - aktueller Rentenwert (Ost) -

    Dies entspricht der Konzeption des Gesetzgebers und ist nach wie vor verfassungsgemäß (vgl. hierzu und zum Folgenden die Urteile des 22. Senats des LSG Berlin-Brandenburg vom 15. Dezember 2011 - L 22 R 688/11 und vom 23. Februar 2012 - L 22 R 478/11 -, zitiert nach Juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.07.2012 - L 3 R 850/10
    Dies entspricht der Konzeption des Gesetzgebers und ist nach wie vor verfassungsgemäß (LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 15. Dezember 2011, L 22 R 688/11, und vom 23. Februar 2012, L 22 R 478/11, in juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.01.2013 - L 12 R 1222/10
    Dies entspricht der Konzeption des Gesetzgebers und ist nach wie vor verfassungsgemäß (vgl. hierzu und zum Folgenden die Urteile des 22. Senats des LSG Berlin-Brandenburg vom 15. Dezember 2011 - L 22 R 688/11 und vom 23. Februar 2012 - L 22 R 478/11 -, zitiert nach Juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.06.2012 - L 17 R 448/11
    Der Senat hat auch keine Zweifel an der Vereinbarkeit des Gesetzes über die Bestimmung der aktuellen Rentenwerte ab dem 01. Juli 2008 mit dem GG und schließt sich der dazu ergangenen Rechtsprechung mehrerer Senate des Gerichts an (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 13. November 2009 - L 3 R 96/09 -, 15. Dezember 2011 - L 22 R 688/11 - und 23. September 2010 - L 33 R 1239/08 -, zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2015 - L 3 R 805/13
    Unter Verweis auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) im Urteil vom 14. März 2006 - B 4 RA 41/04 R - sowie das Urteil des Landessozialgerichtes (LSG) Berlin-Brandenburg vom 15. Dezember 2011 - L 22 R 688/11 - lägen einheitliche Einkommensverhältnisse in Ost und West nach wie vor nicht vor.
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Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 16.01.2012 - L 22 R 688/11   

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https://dejure.org/2012,3250
LSG Berlin-Brandenburg, 16.01.2012 - L 22 R 688/11 (https://dejure.org/2012,3250)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.01.2012 - L 22 R 688/11 (https://dejure.org/2012,3250)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. Januar 2012 - L 22 R 688/11 (https://dejure.org/2012,3250)
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